1.0 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind
Bestandteil aller Rechtsgeschäfte mit den SmartEvent Solutions (ein Unternehmen der
SmartMedia Studios GbR). Diese erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils aktuellsten Fassung.
1.1 Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge führt
SmartEvent Solutions im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen
Auftraggebers durch.
2.0 Für alle mit den SmartEvent Solutions abzuschließenden
bzw. abgeschlossenen erstmaligen, laufenden und künftigen Geschäfte gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Von den vorliegenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von den SmartEvent
Solutions nicht anerkannt. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn
SmartEvent Solutions ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.1 Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam,
wenn diese durch SmartEvent Solutions schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Mündliche Absprachen oder Zusicherungen durch Mitarbeiter von den SmartEvent
Solutions bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch eine weisungsbefugte Person der
SmartEvent Solutions.
2.3 Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche
Gültigkeit dieser AGB durch den Auftraggeber anerkannt.
3.0 Ein Vertrag zwischen den SmartEvent Solutions und dem
Auftraggeber kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax
oder E-Mail seitens des Auftraggebers oder durch Erfüllung des Auftrags bzw.
Inanspruchnahme der Leistung zustande.
3.1 SmartEvent Solutions hat das Recht, noch nicht bestätigte
Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2 Vom Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge und
Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von den SmartEvent
Solutions schriftlich bestätigt wurden.
3.3 SmartEvent Solutions kann seine Dienstleistungen auch durch
Dritte erbringen lassen, diese werden nicht Vertragspartner des Auftraggebers.
3.4 Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten der SmartEvent Solutions.
4.0 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Produkt bzw. die
Dienstleistung unverzüglich nach der übergabe zu prüfen und etwaige Fehler spätestens
innerhalb einer Woche nach Übergabe schriftlich zu reklamieren. Erfolgt die Reklamation
nicht rechtzeitig, entfallen die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers.
4.1 Bei fehlerhaften Produkten ist SmartEvent Solutions nach
seiner Wahl berechtigt, entweder ein Ersatzprodukt in dem Maße, in dem der Zweck des
Produktes beeinträchtigt wurde, oder eine Nachbesserung vorzunehmen. Erst wenn ein
solcher Ersatz oder Nachbesserung unmöglich, mindestens zweimal fehlgeschlagen ist,
unzumutbar verzögert oder von den SmartEvent Solutions trotz angemessener
Fristsetzung durch den Auftraggeber verweigert wurde, steht dem Aufraggeber wahlweise
das Recht zur Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder zur Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) zu.
4.2 Ein Fehler beim Produkt bzw. der Dienstleistung im
vorgenannten Sinne liegt nicht vor, wenn die beanstandete Darstellung durch die
Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungs-Soft- oder Hardware (z. B. Browser) oder
durch Störungen der Kommunikationsnetze anderer Unternehmen oder durch Rechnerausfall
bei Internet-Providern oder Online-Diensten oder durch unvollständige und/oder nicht
aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeicher) kommerzieller
und nicht kommerzieller Provider und Online-Dienste, die außerhalb des
Verantwortungs-/Einflussbereichs von den SmartEvent Solutions liegen, oder
durch den Ausfall eines Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder
addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Gestaltung
andauert, wegen höherer Gewalt, Streik oder sonstigen Gründen, die nicht von den SmartEvent
Solutions zu vertreten sind, hervorgerufen wird.
4.3 Sollten Fehler bei der Ausführung eines Auftrags entstehen,
ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung eines anderen Auftrags zu verweigern.
Eine Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des
Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
5.0 Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass er
sämtliche erforderlichen Nutzungsrechte der Inhaber von Urheber-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechten an den von ihm gestellten Unterlagen und Texten erworben hat und frei
darüber verfügen kann.
5.1 Der Auftraggeber stellt die SmartEvent Solutions von allen
Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung urheber-, wettbewerbs-,
presse-, strafrechtlicher oder sonstiger rechtlicher Bestimmungen bei dem Unternehmen
entstehen können.
5.2 Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und technisch
einwandfreie Anlieferung der benötigten Informationen und Unterlagen verantwortlich.
Dies beinhaltet auch den technischen Aufbau und die sachgemäße Übermittelung gemäß den
in der Auftragsbestätigung angegebenen jeweiligen Spezifikationen. Der Auftraggeber
trägt das Risiko für die Übermittlung der Informationen, soweit nicht aus dem
Risikobereich von den SmartEvent Solutions Probleme bei der Übermittlung
auftreten.
5.3 Der Auftraggeber ist allein und ausschließlich für den Inhalt
der über den Server verbreiteten Angebote, Inhalte und Darstellungen verantwortlich. Er
hat dafür Sorge zu tragen, dass diese weder gegen Copyrightregelungen noch gegen
gesetzliche Bestimmungen verstoßen, sowie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und
behördlicher Auflagen sicherzustellen.
5.4 Können Aufträge aus Gründen, die im Risikobereich des
Auftraggebers liegen, nicht oder nur fehlerhaft durchgeführt werden, wird der
vereinbarte Auftrag dem Auftraggeber trotzdem in Rechnung gestellt. Trifft SmartEvent
Solutions keinerlei Verschulden an der fehlerhaften oder Nichtausführung, so hat der
Auftraggeber keine Ansprüche gegen die SmartEvent Solutions.
5.5 Ansprüche von den SmartEvent Solutions kann der
Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Ansprüchen
aus demselben Vertragsverhältnis aufrechnen; gleiches gillt für Geltendmachung des
Zurückbehaltungsrechtes.
5.6 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne ausdrückliche
vorherige Zustimmung von den SmartEvent Solutions Rechte oder Pflichten aus
dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen. SmartEvent Solutions kann Rechte
und Pflichten aus dem Vertrag jederzeit an einen Dritten abtreten oder übertragen. Der
Auftraggeber erteilt dazu ausdrücklich seine Zustimmung. Der Auftraggeber steht auch bei
einer Übertragung in einem Vertragsverhältniss zu den SmartEvent Solutions und
muss somit nicht zwingend über eine Abtretung der Pflichten an Dritte verständigt
werden.
5.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eintretende Änderungen
aller vertragsrelevanten Angaben unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Hierzu gehören
sowohl Adress- und Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben.
5.8 Der Auftraggeber hat die vereinbarten Entgelte entsprechend
der jeweils gültigen Preisvereinbarung, zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer
(falls ausgewiesen), fristgerecht zu zahlen und den entstandenen sachlichen und
personellen Aufwand und entstandene Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu
erstatten.
6.0 SmartEvent Solutions behält sich das Recht vor, auch nach
Vertragsabschluss den Vertrag aus Gründen abzulehnen, die für die SmartEvent Solutions
eine Vertragsdurchführung unzumutbar machen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn
der Auftrag urheber-, wettbewerbs-, presse-, strafrechtliche oder sonstige rechtliche
Bestimmungen verletzt.
6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, über die Gründe der
Zurückweisung informiert zu werden. Kann vom Auftraggeber kein neues, den Anforderungen
von den SmartEvent Solutions entsprechendes Informationsmaterial zur Verfügung
gestellt werden, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter
Zahlungen. Trifft SmartEvent Solutions an der Unzumutbarkeit der Vertragsdurchführung
kein Verschulden, so sind von diesem Rückerstattungsanspruch Kosten in Abzug zu bringen,
die SmartEvent Solutions bereits entstanden sind. Weitergehende Ansprüche des
Auftraggebers sind ausgeschlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auftraggebers
noch keine Zahlungen erfolgt, so kann SmartEvent Solutions den Ersatz für bereits
entstandene Kosten verlangen.
7.0 Die Stornierung von Aufträgen durch den Auftraggeber ist
grundsätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierungen bis 1 Woche vor
Auftragsbeginn fallen keine Stornogebühren an. Zur Wahrung der Frist gilt das Datum des
Poststempels.
7.1 Sollte der Auftraggeber nach dem bereits erfolgten
Auftragsbeginn einen Auftrag stornieren wollen, so ist der bis dahin entstandene Aufwand
zu entlohnen.
8.0 Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde gelten
für die Verträge und Angebote die im Zeitpunkt des Abschlusses jeweils gültigen
Preislisten von den SmartEvent Solutions.
8.1 Soweit nicht anders angegeben, sind Angebote und Terminangaben
freibleibend und unverbindlich. In diesem Fall bedürfen Bestellungen zu ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die SmartEvent Solutions.
8.2 Preisänderungen für die Durchführung von Aufträgen für
vereinbarte und bestätigte Aufträge werden wirksam, wenn sie von dem Unternehmen zwei
Wochen vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. In diesem Fall steht dem
Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu, welches innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt
der Mitteilung durch Erklärung ausgeübt werden muss.
9.0 Rechnungen sind spätestens 14 Tage nach ihrem Erhalt ohne jeden
Abzug auf ein von den SmartEvent Solutions angegebenes Konto zu leisten. Der
Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Sofern der Auftraggeber
eine Lastschrifteinzugsermächtigung erteilt hat, ist SmartEvent Solutions berechtigt,
vertraglich geschuldete Beträge fristgemäß per Lastschriftverfahren von Konto des
Auftraggebers einzuziehen.
9.1 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach
Vertragsschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der
Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann SmartEvent Solutions die
weitere Ausführung des Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen oder für weitere
Aufträge unbeschadet, entgegenstehender früherer Vereinbarung, andere Sicherheiten
verlangen.
9.2 Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige, variable
Entgelte (Verkehrsgebühren), werden nach Erbringung der Leistung durch die SmartEvent
Solutions abgerechnet und nach Zugang der Rechnung fällig.
9.3 SmartEvent Solutions ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen
und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages Leistung zu erbringen.
9.4 Die von den SmartEvent Solutions kommunizierten
Preise und Konditionen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer,
ausgenommen dies fällt aufgrund von Kleinunternehmertätichkeiten (§ 19 Abs. 1 UStG.)
nicht an. Rechnungen, Mahnungen und sonstiger Schriftverkehr erfolgen per E-Mail oder
Post.
9.5 Aufträge an die SmartEvent Solutions werden in zwei Phasen
abgerechnet. 40% der Gesamtkosten sind unverzüglich nach der Auftragsannahme an die
SmartEvent Solutions zu überweisen, wenn nicht anders vereinbart. Der offene Restbetrag
von 60% ist nach Fertigstellung der vereinbarten Leistungen zu überweisen. Für beide
Phasen hat der Auftraggeber jeweils 14 Tage Zeit, die Überweisung zu tätigen.
9.6 Falls der Kunde den SmartEvent Solutions ein SEPA-Lastschriftmandat
erteilt hat, erfolgt die Abrechnung aller Rechnungen per SEPA-Lastschrift. Die
Abbuchung der Lastschrift wird 7 Tage zuvor per Post-Rechnung angekündigt. Im
Falle einer Rücklastschrift erfolgt die Abrechnung ebenfalls per Rechnung jedoch mit
einer zusätzlichen Gebühr für die Rücklastschrift in Höhe von 2,40€.
10.0 Kommt der Auftraggeber mit seiner Zahlungspflicht ganz oder
teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8%
über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit SmartEvent Solutions nicht einen höheren
Schaden nachweist. Zusätzlich fallen, nach der ersten Zahlungsaufforderung, pro Mahnung
eine Pauschalgebühr von 9,90€ netto an.
10.1 Sollte der Auftraggeber mit mehr als 2 Zahlungsraten in Folge
in Verzug geraten, so kann SmartEvent Solutions das Vertragsverhältnis fristlos
kündigen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall verpflichtet, alle Entgelte bis zum
Vertragsende zu zahlen.
10.2 Die Kosten für nicht eingelöste Schecks und
Kontorückbuchungen sowie entstandene Kosten für eingeleitete Mahnverfahren trägt der
Auftraggeber. SmartEvent Solutions behält sich weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
vor.
11.0 SmartEvent Solutions haftet nicht für die ununterbrochene
Erreichbarkeit der Website, ebenso wenig dafür, dass durch den Auftrag bestimmte
Ergebnisse erzielt werden können.
11.1 Für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet
SmartEvent Solutions nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft. Dies gilt auch für Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen und
gesetzliche Vertreter von SmartEvent Solutions. Soweit rechtlich zulässig wird die
Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.2 In allen anderen Fällen haftet SmartEvent Solutions nur dann,
wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Dabei ist der
Schadensersatz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Ein Ausgleich von
atypischen oder nicht vorhersehbaren Schäden findet nicht statt.
12.0 Das Unternehmen haftet nicht für die Aktualität, die
inhaltliche Richtigkeit sowie für die Vollständigkeit der in ihrem Webangebot
eingestellten Informationen.
12.1 Das Unternehmen hat keinen Einfluss auf Gestaltung und
Inhalte fremder Internetseiten. Es distanziert sich daher von allen fremden Inhalten,
auch wenn von Seiten der SmartEvent Solutions auf diese externe Seiten ein Link gesetzt
wurde. Dies gilt für alle auf der Homepage angezeigten Links und für alle Inhalte der
Seiten, zu denen die Banner und Links führen sowie für Fremdeinträge in vom Unternehmen
eingerichteten Gästebüchern, Diskussionsforen und Mailinglisten.
12.2 Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg
entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite
ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, indem
man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. SmartEvent Solutions distanziert
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Solutions.
12.3 SmartEvent Solutions haftet nicht für Schäden die durch
höhere Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen entstehen. Eine Haftung von den SmartEvent
Solutions für entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare oder unmittelbare Schäden ist
ausgeschlossen.
12.4 SmartEvent Solutions haftet nicht für die von den
Auftraggebern übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der
Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
12.5 Im Übrigen beschränkt sich die Haftung von den SmartEvent
Solutions für nachweislich entstandene Schäden des Auftraggebers auf den 1fachen Betrag
des vereinbarten (monatlichen) Entgeltes.
12.6 Der Auftraggeber haftet für alle Folgen und Nachteile, die den SmartEvent
Solutions oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der
SmartEvent Solutions Dienste entstehen.
13.0 Das Homepage-Layout, die verwendeten Grafiken und Bilder, die
Sammlung von Beiträgen sowie einzelne Beiträge sind urheberrechtlich geschützt. Eine
Vervielfältigung oder Verwendung ist ohne ausdrückliche Genehmigung des Autors nicht
gestattet.
13.1 SmartEvent Solutions behält sich alle Rechte vor.
14.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich
zulässig, der Sitz von den SmartEvent Solutions. SmartEvent Solutions ist
allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen für diesen
Zweck zuständigen Gericht gelten zu machen.
14.1 Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht. Die
Anwendung des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen.
15.0 Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen und
tragen keine Rechtswirksamkeit.
15.1 Sollten einzelne Teile der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen voll wirksam. Vielmehr gilt an Stelle der
unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung möglichst nahe kommende
Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt
hätten.